Wochenspiegel-Kolumne: Kita-Gebühren erstatten!
Saarbrücken, den 04.06.2015
Anderswo werden Elternbeiträge zurückerstattet, die sie während des Erzieherstreiks gezahlt haben, in Saarbrücken steht eine Entscheidung noch aus. Die Verwaltung bezweifelte sogar, ob die Landeshauptstadt die Beiträge wegen „kommunalaufsichtsrechtlichen Vorgaben und den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes“ überhaupt zurückzahlen dürfe. Das Innenministerium hat nun entschieden, dass Saarbrücken die Beiträge zurückerstatten darf.